Kirchenwahl am 1. Dezember 2019

Am 1. Dezember 2019 ist Kirchenwahl in der württembergischen Landeskirche. Rund 1,8 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit. Die Zahl der zu wählenden Kirchengemeinderäte ist von der Größe der Gemeinde abhängig. In unserer Gemeinde werden 6 Kirchengemeinderätinnen bzw. Kirchengemeinderäte gewählt.

Die Landessynode ist der Kirchengemeinderat für die Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen und tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt. Unsere Kirchengemeinde gehört zum Wahlbezirk Schorndorf/Schwäbisch Gmünd Es werden bei uns 1 Theologin bzw. Theologe und 3 Laien gewählt.