14. April 2024
Teilnehmer: Heinz Stettner, Sigrid Friz, Sonja Weller, Ottmar Müller, Jan Fitz, Maren Hermann, Armin Ackermann
Weiter: Andrea Fritz
Gäste: 2
Beginn: 19:00 Uhr, Ende: 21:30 Uhr
Begrüßung und Andacht
Feststellung der Beschlussfähigkeit
§1 Rückblicke
– Familien-Gottesdienst: Formate dürfen gerne ausgeweitet, bzw. es darf auch an weitere neue Konzepte welche Familien ansprechen gedacht werden
§2 Gottesdienst-Workshop
– Rückblick auf das Thema „Musik“:
• Zum Thema Choräle im Gottesdienst werden die Gemeindeglieder nochmal gezielt angesprochen
• Zukünftig Kinderkirchbeginn direkt vor Schriftlesung. Kinderkirchmitarbeiter sammelt Kinder am Altar, zündet Kerze an und verlässt zusammen mit den Kindern während Liedeinspieler Technikteam die Kirche („Hier bist du richtig“, „Einfach spitze“, „Gottes Liebe“,…). Konkrete Umsetzung wird mit den Kinderkirchmitarbeitern besprochen und mit der Leitung Musikteams abgesprochen.
• Frage ans Technikteam: wie sieht es mit der Liedauswahl aus? Können z.B. alle auf die Liederdatenbank zugreifen?
• Englische Lieder mit Untertiteln oder den deutschen Text vorlesen
• Idee „Psalmlesung + Gebet durch Musikteam innerhalb eines Lobpreisblocks“ Umsetzung wird geprüft
§3 AGL / Kirchenpflege
– Haushaltsplan 2025, hier Beschlussfassung
Bericht AGL:
Kirchensteuerzuweisung ist leicht rückläufig.
Rücklagen können noch immer gebildet werden.
Die finanzielle Situation ist weiter positiv.
Der Haushaltsplan 2025 wird einstimmig wie vorgelegt beschlossen.
– Infos zu Einheitskasse, Rechnung > 250,-€, Belegen, Vorwegnahme Bargeld, Ust.-Pflicht:
• Rechnungen mit einem Betrag über 250 € müssen zwingend die Rechnungsanschrift der Kirchengemeinde tragen
• Information zur zukünftig geltenden Umsatzsteuerpflicht für Kirchengemeinden bzw. auch der hier geltenden Regelung für Kleinunternehmen wie folgt:
Für kirchliche jPdöR besteht unabhängig von der Regelung des § 2b UStG die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Dies setzt voraus, dass die Summe der steuerpflichtigen Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von 22.000,00 EUR (neue Grenze ab 2020; bis 2019 galt eine Grenze von 17.500,00 EUR) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Auf diese Umsätze entfallende Steuern werden den Beträgen zugerechnet.
§4 Kindergarten
– Bericht vom Gespräch mit Gemeinde Alfdorf:
Gespräch mit Kämmerin Frau Strobel und Frau Gelbke von der Gemeinde Alfdorf. Zwei Möglichkeiten werden geprüft:
1.) Erstellung einer Spielgruppe (ca. 10 Stunden an insgesamt 3 Nachmittagen); Mehrkosten ca. T€17; Vorteil: räumlich müssten keine Veränderungen vorgenommen werden
2.) Bei Errichtung dagegen einer halben Halbtagesgruppe müsste die Betriebserlaubnis geändert werden. Ein Umbau zur Erzeugung einer zusätzlichen Toilette müsste erfolgen (Kostenschätzung ca. T€ 40). Personalkosten würden steigen (weitere benötigte Stellen: 1,3), 75% aller Kosten müssten (bei Bewilligung der Investitionskosten) durch die bürgerlichen Gemeinden getragen werden.
Alternativvorschlag: Container
Weiteres Vorgehen:
Die Umbaupläne für die Erzeugung der weiteren Toilette werden an den KVJS zur Prüfung weitergeleitet, das Ergebnis abgewartet.
§5 Sonstiges
– Auferstehungsfeier Friedhof Ostersonntag, hier Festlegung Mitwirkende
– Maifest, hier Festlegung der Verkaufspreise, wer übernimmt den Impuls / Start in den Tag:
• Preise wie 2024 (Anpassung erfolgte im vergangenen Jahr)
• Impuls?
– Himmelfahrt: predigen wird Hans-Martin Stäbler; ein einfaches Mittagessen wird geplant
– Für Abendmahl wird Traubensaft festgelegt
nächste Sitzung: 12.05.2025
14.04.2025 / Maren Hermann